Information zur CGM-Beantragung
Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) fällt die kontinuierliche Glukosemessung (CGM) seit dem 7. September 2016 für eine Vielzahl von Patienten in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Für insulinpflichtige Menschen mit Diabetes ist somit die große Chance gegeben, die Kosten für ein REAL-Time CGM-System (rtCGM) von Ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen. Hier geht es zum Beschluss.
VORAUSSETZUNGEN ZUR KOSTENERSTATTUNG EINES RTCGM* SYSTEMs:
- Diabetes mellitus Erkrankung, die mit einer intensivierten Therapie (z.B. Pen- und Pumpentherapie) behandelt wird
- Betreuung durch einen Facharzt für Diabetologie oder Endokrinologie
- Verpflichtende Schulung zur Anwendung des rtCGM-Systems*
- Festlegung eines individuellen Therapieziels zur Stoffwechseloptimierung zwischen Arzt und Patient
- rtCGM System muss über kontinuierliche Übertragung der Glukosewerte mit Alarmfunktion verfügen; Kein FGM*
- rtCGM-System muss Datenschutz sicherstellen
Unsere Produkte erfüllen die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme. Falls Sie einen Nachweis bzw. eine Kommunikation für Ihre Krankenkasse brauchen, können Sie diese in unserem Download Bereich unter CGM finden.
CGM Beantragungsprozess
Was muss ich tun, um die Kostenübernahme für CGM bei meiner gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen?
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Facharzt über eine mögliche CGM-Versorgung. Sollte Ihr Arzt eine Versorgung mit einem CGM-System befürworten, schicken Sie Ihr Rezept über die gewünschten Produkte und das Auftragsformular an Medtronic.
Medtronic GmbH,
Geschäftsbereich Diabetes,
Postfach 1441, 40639 Meerbusch
HINWEIS:
- Medizinische Unterlagen (Tagebuch, Gutachten) dürfen seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr direkt an Medtronic oder die Krankenkasse gesendet werden (Stichwort: „Wegfall Umschlagsverfahren“).
- Erst auf Anforderung der Krankenkasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) senden Sie oder Ihr Diabetologe diese Unterlagen an den benannten MDK.
Tipp: Am besten bei der jeweiligen Krankenkasse informieren, welche Unterlagen genau erforderlich sind. Es gibt dazu auch schon Hilfestellungen von den einzelnen Verbänden, zum Beispiel vom DDB (Deutscher Diabetiker Bund).
NEUE CGM-PAKETE
Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien sind nun separat erhältlich, da diese auch getrennt verordnet werden können. Alle neuen Pakete finden Sie auch in unserem aktuellen Produktkatalog im Download-Bereich.
Therapiestart-Pakete (beim Start - Transmitter und Sensoren für einen Quartalsbedarf)
- CGM Therapiestart GuardianTM Link 3 - BNDE3000CGMNEU für MiniMedTM 640G/670G
- CGM Therapiestart MiniMedTM Veo - BNDE3000VEONEU
- CGM Therapiestart GuardianTM Connect (mit Monitor) - BNDE3000GCMNEU
- CGM Therapiestart GuardianTM Connect (ohne Monitor) - BNDE3000GCTNEU
Transmitterpakete (bei Folgeversorgungen)
- CGM Start-set GuardianTM Link 3 - BNDE3000CGMGL3
- CGM Start-set MiniMedTM Veo - BNDE3000CGMVEO
- CGM Start-set GuardianTM Connect (mit Monitor) - BNDE300STARTGC
- CGM Start-set GuardianTM Connect (ohne Monitor) - BNDE300TRANSGC
Sensorpakete GuardianTM Sensor 3 (für MiniMedTM 640G/670G)
- Einmonatspaket Sensoren - 1xMMT-7020C1
- Sechsmonatspaket Sensoren - 5xMMT-7020C1
- Einjahrespaket Sensoren - 11x7020C1
Sensorpakete EnliteTM Sensor (für MiniMedTM Veo und GuardianTM Connect)
- Einmonatspaket Sensoren - 1xMMT-7008A
- Sechsmonatspaket Sensoren - 6xMMT-7008A
- Einjahrespaket Sensoren - 12xMMT-7008A
- Mehrbedarfspaket Sensoren - BNDESENSORMEHR
Für eine komfortable Versorgung bekommen Sie automatisch die Produkte für den ausgewählten Zeitraum zugeschickt.
Unsere Produkte erfüllen gemäß G-BA die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme. Benötigen Sie einen Nachweis für Ihre Krankenkasse? Dann können Sie hier unter CGM & Sensor die relevanten Dokumente herunterladen.
Wohin sende ich meine Unterlagen bzw. wie bestelle ich?
Im Falle einer Ablehnung beachten Sie bitte folgende Punkte:
- Es empfiehlt sich, dass Sie als Antragssteller den direkten Kontakt zur Ihrer Krankenkasse suchen.
- Im Falle einer pauschalen Ablehnung haben Sie Anspruch auf eine individuelle Entscheidung mit Bezugnahme auf das eingereichte Gutachten bzw. die Unterlagen.
- Nur Sie haben das Recht einen Widerspruch auf die Ablehnung einzureichen.
- Ihr behandelnder Arzt kann bei der Krankenkasse Ihre entsprechende Begründung anfordern.
Sie haben weitere Fragen? Schauen Sie doch mal bei unseren Fragen & Antworten vorbei.
*Erläuterung: rtCGM - Real-time CGM, d.h. die aktuellen Glukosewerte werden zeitnah angezeigt; CGM - kontinuierliche
Glukosemessung; FGM - Flash Glukosemessung
Weitere Möglichkeiten zur Kostenerstattung CGM