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Patienten finden Informationen hier.
Wir setzen uns weiter für Sie ein.
Im Juni 2019 haben wir darüber informiert, dass wir unsere Produkte in der Wirbelsäulenchirurgie aufgrund eines Urteils vor dem europäischen Gerichtshof wieder mit dem reduzierten Steuersatz von 7 % berechnen.
Nun haben uns die Finanzbehörden sehr kurzfristig mitgeteilt, dass dieses Urteil aus Sicht der Finanzverwaltung lediglich für einen begrenzten Anwendungszeitraum Gültigkeit hat und wir den ermäßigten Steuersatz von 7 % nur noch bis zum 31. März 2020 auf Wirbelsäulenimplantate anwenden dürfen.
Leider müssen wir den Mehrwertsteuersatz somit ab 1. April 2020 auf 19 % für Wirbelsäulenfixationssysteme anpassen.
Detaillierte Informationen erhalten unsere von dieser Änderung betroffenen Kunden über ein ihrem Haus zugehendes Informationsschreiben.
Wir bedauern diese Entscheidung sehr und hoffen auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit im Bereich der Wirbelsäulenchirurgie.
Kontaktieren Sie uns gern unter mehrwertsteuer@medtronic.de.