Die Puritan Bennett™ NeoMode 2.0 Software für das Puritan Bennett™ 980 Beatmungsgerät erfüllt die besonderen Bedürfnisse aufgrund der schwachen Lungen von Neugeborenen. Diese Software hilft Ärzten bei der Bereitstellung sicherer Atemunterstützung für Neugeborene ab 300 Gramm.
Die NeoMode 2.0 Software wurde für die wichtigsten Probleme bei der Pflege und Sicherheit von Neugeborenen entwickelt. Sie wurde für eine präzise Atemzufuhr, reaktionsschnelle Triggerung, anpassbare Sauerstofferhöhung für Eingriffe, effektives Alarmmanagement und automatische Leckkompensation mit der Puritan Bennett™ Leak Sync-Software entwickelt.
Die Puritan Bennett™ NeoMode 2.0 Software, die speziell für kleine Lungen entwickelt wurde, verfügt über ein breites Spektrum an Funktionen, die eine effektive Unterstützung für Ärzte bei der Beatmung von neonatalen Patienten bieten.
Diese Software beinhaltet Funktionen, die Ärzten Folgendes ermöglichen:
Die NeoMode 2.0 Software ermöglicht außerdem das reaktionsschnelle Auslösen von Atemzügen, indem Ärzte die Flowempfindlichkeit von 0,1 bis 10 l/min anpassen können.
Medtronic gab bekannt, dass es beschlossen hat, die Geschäftsbereiche Patientenüberwachung und Atemintervention angesichts der sich ändernden Marktbedingungen als Teil von Medtronic zu belassen. Diese Geschäftsbereiche werden verstärkt investiert und unter dem Namen Acute Care & Monitoring (ACM) zusammengefasst.
Medtronic traf auch die Entscheidung, die Produktlinie der Beatmungsgeräte zu verlassen.
Angesichts der sich verändernden Marktbedingungen und der Verlagerung hin zu Beatmungsgeräten mit geringerer Sehschärfe steht diese Entscheidung im Einklang mit der Strategie von Medtronic, unsere Ressourcen auf unsere marktführenden Positionen zu konzentrieren und das innovationsgetriebene Wachstum zu beschleunigen.
Diese Entscheidung erfordert zwar Zeit und Planung, aber wir sind bestrebt, unsere bestehenden Lüftungskunden zu unterstützen. Wir werden weiterhin Service und Support während des gesamten Lebenszyklus des Beatmungsgeräts anbieten und unsere Verpflichtungen aus dem Servicevertrag erfüllen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.